Der Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarzt spielt im Bereich der Gesundheitsüberwachung von Arbeitnehmern eine zentrale Rolle. Seine Hauptaufgabe besteht in der Förderung und im Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer durch Prävention der mit der Arbeit verbundenen Risiken. Sie unterliegt dem Gesetzbuch über das Wohlbefinden bei der Arbeit, das alle allgemeinen Grundsätze enthält, die für Arbeitnehmer gelten, die der Gesundheitsüberwachung unterliegen.

Die Aufgaben des Gefahrenverhütungsberaters-Arbeitsarztes

Die Hauptaufgabe des Gefahrenverhütungsberaters-Arbeitsarztes von Empreva besteht darin, die4209109_print_nyul.jpg Arbeitsbedingungen der Beamten der angeschlossenen belgischen föderalen Organisationen zu verbessern und sie vor den mit der Ausübung ihrer Tätigkeit verbundenen Risiken zu schützen. Im Anschluss an bestimmte medizinische Untersuchungen muss der Arbeitsarzt bestimmen, ob der Beamte in der Lage ist, die für die Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Aufgaben unter Berücksichtigung der damit verbundenen Risiken auszuführen. Seine Aufgabe besteht vor allem in der Prävention zur Vermeidung des Auftretens von Erkrankungen. Seine Aufgabe besteht nicht in der Behandlung oder Kontrolle und dient auch nicht der Auswahl des besten Kandidaten für eine bestimmte Position.

Der Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarzt hat eine präventive Funktion mit folgenden Zielen:

  • Förderung der Beschäftigungsmöglichkeiten durch Vorschlagen angepasster Arbeitsmethoden oder durch Suche nach einer angepassten Tätigkeit und zwar auch für die Arbeitnehmer, deren Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist.
  • möglichst frühzeitige Erkennung von Berufskrankheiten und mit der Arbeit verbundenen Erkrankungen.
  • Informieren und Beraten der Arbeitnehmer über die Erkrankungen oder Behinderungen, von denen sie möglicherweise betroffen sind..
  • Mitwirkung bei der Erforschung und Untersuchung von Risikofaktoren für Berufskrankheiten und mit der Arbeit verbundenen Erkrankungen.
  • im Rahmen der Möglichkeiten Schutz der Arbeitnehmer vor den mit der Arbeit selbst verbundenen Risiken.
  • Vermeidung der Zulassung von Personen, die an schwerwiegenden, übertragbaren Erkrankungen leiden, zur Arbeit.
  • Vermeidung der Zulassung von Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit anderer Arbeitnehmer darstellen, zur Arbeit.

Die Entscheidung des Gefahrenverhütungsberaters-Arbeitsarztes, bei der die Funktion oder die ausgeübte Tätigkeit berücksichtigt wird, muss auf der Fähigkeit oder Unfähigkeit des Arbeitnehmers basieren, seiner Arbeit zum Zeitpunkt der Untersuchung nachzugehen.

Konkret bedeutet dies …

Der Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarzt kann diese Ziele erreichen durch:

  • Präventionsmaßnahmen, wie medizinische Untersuchungen, obligatorische Impfungen, Tuberkulintests und die Führung einer medizinischen Akte.
  • Besuche am Arbeitsplatz, eine Untersuchung der Arbeitsumgebung und der mit einem Arbeitsplatz verbundenen Einschränkungen.
  • Überwachung der Arbeitsbedingungen mit besonderer Aufmerksamkeit auf Hygiene und Ergonomie.
  • Teilnahme an der Risikoanalyse: Aufdeckung von Arbeitsfaktoren, die den Gesundheitszustand der Arbeitnehmer beeinträchtigen könnten.
  • Erteilen einer Empfehlung bezüglich der Resultate der Risikoanalyse und der vorgeschlagenen Präventionsmaßnahmen.
  • Erteilen einer Empfehlung bezüglich der Schulung der Arbeitnehmer und der Informationen, die sie hinsichtlich der beruflichen Risiken erhalten, denen sie ausgesetzt sind und der Maßnahmen, die in Zusammenhang mit dem Wohlbefinden der Arbeitnehmer getroffen warden..
  • Die Teilnahme an Basiskonzertierungsausschüssen (BAKO) oder Zwischenkonzertierungsausschüssen 
  • Unterstützung der Organisation der ersten Hilfe in einem Unternehmen.