Der Gefahrenverhütungsberater für psychosoziale Aspekte ist auf psychosoziale Problemstellungen bei der Arbeit spezialisiert. Sein Fachwissen richtet sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Seine Intervention ist neutral und unparteiisch. Im Rahmen der Befolgung dem Gesetz und dem Gesetzbuch über das Wohlbefinden bei der Arbeit sind Vertraulichkeit und Integrität zwei wesentliche Komponenten bei der Bearbeitung von Dossiers.

Die Aufgaben

Das Tätigkeitsfeld des Gefahrenverhütungsberaters für psychosoziale Aspekte ist weit:Fotolia_898166_L_bellemedia.jpg

  • Anhörungs- und Hilfsgespräch
  • Mediation
  • Personalisierte Intervention
  • Durchführung von Risikoanalysen
  • Verfassen von Stellungnahmen
  • Schulung
  • Beratung
  •   ....

Anhörung und Beratung von Arbeitnehmern in Einzelgesprächen sind wesentliche Aufgaben des Gefahrenverhütungsberaters für psychosoziale Aspekte. Er ist an das Berufsgeheimnis gebunden und psychologisch geschult und kann dem Arbeitnehmer helfen, seine berufliche Situation zu analysieren und ihn gegebenenfalls an eine externe Hilfseinrichtung verweisen.

Der Gefahrenverhütungsberater kann auch eine Analyse der psychosozialen Risiken, eine Mediation oder eine Intervention vorschlagen, um eventuelle psychosoziale Probleme an seinem Arbeitsplatz zu mindern (beispielsweise einen Konflikt mit einem Vorgesetzten).

Die verschiedenen Interventionsanträge

Der Gefahrenverhütungsberater kann formelle Anträge auf psychosoziale Intervention (früher als begründete Beschwerden bezeichnet) aufgrund psychosozialer Risiken oder wegen Gewalt und/oder Mobbing oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz erhalten. In diesem Fall muss er den Arbeitskontext untersuchen und analysieren.

Der Gefahrenverhütungsberater oder eine Vertrauensperson kann auch im Rahmen von informellen Anträgen auf psychosoziale Intervention intervenieren. Diese Art von Antrag kann zu einer Intervention bei einer anderen Person führen, um eine Differenz beizulegen oder hinsichtlich der Arbeitsbedingungen zu intervenieren.

Weitere Einzelheiten zu diesem Thema finden Sie auf der Seite, die sich mit formellen und informellen Interventionsanträgen befasst.

Weitere Informationen über den Gefahrenverhütungsberater für psychosoziale Aspekte finden Sie in den FAQ.