Aufgaben und Vision von Empreva werden hauptsächlich durch einen gesetzlichen Rahmen diktiert. Die Rolle dieser Zelle besteht in der Beratung und Unterstützung der angeschlossenen föderalen Behörden hinsichtlich der Einhaltung des Gesetzes über das Wohlbefinden vom 4. August 1996 in allen mit diesem Begriff verbundenen Bereichen. Außerhalb dieses gesetzlichen Rahmens geht Empreva auf die wesentlichen Bedürfnisse jedes Arbeitnehmers der angeschlossenen Organisationen hinsichtlich der Gefahrenverhütung und des Schutzes am Arbeitsplatz ein und reagiert auf seine Wünsche hinsichtlich der Verbesserung seiner Arbeitsbedingungen. Das Wohlbefinden des Arbeitnehmers ist das Hauptanliegen von Empreva.


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Als wesentlicher Akteur bei der Untersuchung und Prävention der Auswirkungen der Arbeitsumgebung auf die Gesundheit der Arbeitnehmer will Empreva ein aufgrund seines Sachverstandes und seiner Dienstleistungen hinsichtlich des Wohlbefindens bei der Arbeit innerhalb der angeschlossenen Dienststellen bei Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Sozialpartnern und den verschiedenen internen Diensten für Gefahrenverhütung geschätzter und anerkannter Partner sein.

Unter diesem Gesichtspunkt beraten und unterstützen die Mitglieder von Empreva die Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Gewerkschaften der angeschlossenen Dienststellen. Hier eine Zusammenfassung der Mittel, die Empreva dabei einsetzt:

  • Überwachung der Gesundheit der Arbeitnehmer
  • Ein offenes Ohr für die Arbeitnehmer
  • Besuche an ihren Arbeitsplätzen
  • Ergonomische Studien an den Arbeitsplätzen der Mitarbeiter
  • Gemeinsam mit den Arbeitgebern durchgeführte Risikoanalysen
  • Gewährleistung des Sachverstandes der Spezialisten von Empreva für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit


Aufgaben

Die von Empreva übernommenen Hauptaufgaben sind folgende:

  • Überwachung der Gesundheit am Arbeitsplatz der Beamten der angeschlossenen Organisationen
  • Durchführung von Aufgaben bezüglich der Prävention psychosozialer Risiken für die angeschlossenen Organisationen auf deren Wunsch.
  • Gewährleistung des multidisziplinären Charakters innerhalb der angeschlossenen föderalen öffentlichen Dienste durch Bereitstellung des nötigen Fachwissens (Gefahrenverhütungsberater Ergonomie, Arbeitsärzte, psychosoziale Aspekte, Sicherheit, Arbeitshygiene).
  • Koordinierung der Schritte in Zusammenhang mit dem Wohlbefinden am Arbeitsplatz durch die verschiedenen angeschlossenen Organisationen.
  • Gewährleistung der allgemeinen Aufgaben eines internen Dienstes für Gefahrenverhütung für die Organisationen der Gruppen C und D (geringes Risikoniveau und eingeschränkte Anzahl von Arbeitnehmern), die nicht über Gefahrenverhütungsberater der Stufen I oder II verfügen.

Neue Aufgabe seit 2017:

  • Organisation der primären Prävention für die gesamte föderale Landschaft (nicht nur die angeschlossenen Organisationen) und Gewährleistung der Koordinierung der auf diesem Niveau unternommenen Schritte (hauptsächlich im Bereich psychosoziale Risiken, Prävention von Burnout und von Erkrankungen des Bewegungsapparates)

Alle Aufgaben von Empreva sind durch das Gesetz vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit geregelt.